Der Besoldungsgesetzgeber verfügt über einen breiten Gestaltungsspielraum, wie das BVerfG in seinen Entscheidungen zum Besoldungsrecht stets hervorhebt. Mit Blick auf die mit den Beschlüssen vom 5. Mai 2020 verschärften gerichtlichen Anforderungen an den Mindestabstand der Besoldung zum Grundsicherungsniveau ist die Prüfung sachgerecht, ob die Zugrundelegung des Alleinverdienermodells noch zeitgemäß ist.
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Hinsichtlich Ihrer Fragen darf ich Sie auf meine Antworten hier an anderer Stelle zum Thema "öffentlicher Dienst" und "Tarifabschluss" verweisen.
Bezüglich ihrer Anfrage darf ich auf die Antwort von Frau Ludwig vom 23. Juli 2025 auf dieser Plattform verweisen, die ich unterstütze.
In den Tarifverhandlungen für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes von Bund und Kommunen haben die Tarifvertragsparteien am 6. April 2025 eine Einigung erzielt. Über Fragen der Übertragung der jüngsten Tarifeinigung auf die Bundesbesoldung und -versorgung ist noch nicht entschieden worden.
Ich gehe davon aus, dass dies in der neuen Legislaturperiode zügig geschieht. Dazu bedarf es erneut eines ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens, das im Verantwortungsbereich des Bundesinnenministeriums liegt. Ein Zeitplan dafür ist mir jedoch bisher nicht bekannt.