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Der Regelungsentwurf zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Alimentation wird dem vorgesehenen Gesetzgebungsverfahren folgen, in dessen Verlauf Fachverbände und Interessenvertretungen ihr Fachwissen einbringen werden.
Ob zum 1. Juli 2026 eine Anhebung erfolgt, kann ich Ihnen derzeit nicht verbindlich vorhersagen, da die Abstimmung hierzu noch nicht abgeschlossen ist. Wichtig ist aus meiner Sicht, dass finanzielle Aspekte keine demotivierende Wirkung haben, wenn es um die Planung eines möglichen Auslandsdienstes geht.
Die Landesregierung hat den Entwurf des Besoldungsgesetzes in die Verbändebeteiligung gegeben und wird nach Abschluss der Beteiligung den Gesetzentwurf veröffentlichen und im Parlament einbringen
Seit der Föderalismusreform im Jahr 2006 sind die Länder selbst für das Besoldungsrecht zuständig, so dass auch die Besoldungshöhe in den einzelnen Ländern zum Teil deutlich voneinander abweicht. Die Besoldungshöhe in Nordrhein-Westfalen liegt im Ländervergleich überwiegend mindestens im vorderen Mittelfeld und ist damit durchweg konkurrenzfähig.
Uns ist bewusst, dass steigende Lebenshaltungskosten für viele Menschen, auch für Beschäftigte im öffentlichen Dienst, eine große Herausforderung darstellen.