Antwort 11.12.2025 von Dunja Kreiser SPD
Wir haben deutlich gemacht, dass wir die geäußerten Sorgen über eine Abschaffung der Lizenzschranke grundsätzlich teilen.
Wir haben deutlich gemacht, dass wir die geäußerten Sorgen über eine Abschaffung der Lizenzschranke grundsätzlich teilen.
Die private Rentenversicherung wird staatlich nicht gefördert, später in der Auszahlungsphase wird sie daher nur mit dem sogenannten Ertragsanteil versteuert. Der Ertragsanteil richtet sich nach dem Lebensalter bei Rentenbeginn und ist gesetzlich festgelegt.