Antwort 08.09.2025 von Stephan Mayer CSU
Erlauben Sie mir, die wesentlichen Unterschiede des Sachverhalts und die daraus resultierende Argumentation nochmals deutlich herauszustellen.
Erlauben Sie mir, die wesentlichen Unterschiede des Sachverhalts und die daraus resultierende Argumentation nochmals deutlich herauszustellen.
Zu Ihrer Zahl: Die 2.000 Euro pro Monat sind nicht „inklusive“ eines zusätzlichen 12.000-Euro-Freibetrags. Die Aktivrente stellt bis zu 24.000 Euro Erwerbseinkommen pro Jahr steuerfrei – unabhängig davon gilt weiterhin der allgemeine Grundfreibetrag.
Hierzu erarbeitet das zuständige Bundesministerium der Finanzen die Regelungen zur Umsetzung der Aktivrente.