Sehr geehrter Herr Stegner, warum verhält sich das Finanzamt gegenüber ihren Bürgern bzgl. der ESt.erklärung so restriktiv, wenn um eine Ratenzahlung bei einer Lohnsteuernachzahlg. gebeten wird?
Seit 2024 bin ich Rentnerin und nach Eintritt arbeitete ich noch eine Weile fast normal weiter.
2024 kam noch eine minimale betriebl. Kapitalabfindungsauszahlung (zwischen 1.000,- u. 2000,- €) hinzu, auf die ich ca. 600,-€ Steuern zahlen durfte. Alles im Allen durfte ich letztes Jahr 3.000,- € Lohnsteuer nachzahlen.
1.000,- € konnte ich gerade noch selbst erübrigen, den Rest musste ich mir von einer Privatperson leihen, die ich seit dem monatl. abbezahle.
Von der Bank hätte ich keinen Kredit erwarten dürfen, weil ich vor Jahren einmal insolvent war u. die Bank mir riet mein "P"-Kto. beizubehalten.
Das Finazamt in Pinneberg hatte mir auf Anfrage einer Stundung diese verweigert, ohne groß nachzufragen. Den Begriff "Kulanz" kennt offensichtlich auch keiner mehr, denn dass es dabei um ein Ermessensakt geht und dass die Möglichkeit eines Härteantrages auf alle Fälle bestünde unter Berücksichtigung einer angemessenen Begründung, hielt der Mitarbeiter auch nicht für Erklärungsbedürftig!

