
Am 21. August 2023 wurde zwischen Österreich und Deutschland ein Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen vereinbart.
Am 21. August 2023 wurde zwischen Österreich und Deutschland ein Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen vereinbart.
Da es sich bei Doppelbesteuerungsabkommen jedoch um bilaterale Verträge zur Aufteilung der Besteuerungsrechte handelt, können diese zwischen den beiden Vertragsstaaten grundsätzlich frei ausgehandelt werden. Dies hat dann bedauerlicherweise auch zur Folge, dass die steuerlichen Auswirkungen bei einer Tätigkeit in unterschiedlichen Ländern auch unterschiedlich ausfallen
Aufgrund der verschiedenen Fallgestaltungen der mobilen Arbeit/Telearbeit/Homeoffice als Mittel der Pandemiebekämpfung („flatten the curve“) soll bis einschließlich Juni 2022 eine pandemiebedingte Tätigkeit im Homeoffice keine Auswirkungen auf das anzuwendende Recht der sozialen Sicherheit haben.
Im Angesicht der sich nun entspannenden pandemischen Lage sowie der nunmehr weitgehend auslaufenden Eindämmungsmaßnahmen wird diese Ausnahmeregelung nicht weiter verlänger
Zu Ihrer Frage: Aufgrund der von Ihnen genannten Gründe befürworten die Grünen weitgehende Home-Office-Optionen.
Die Sonderregelung für Grenzgänger*innen wurde bis 31. Dezember 2022 verlängert. Ob es weitere Verlängerungen geben wird, bleibt abzusehen.