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In dem „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ enthalten ist unter anderem die Maßnahme 1, der Bezug auf die Empfehlungen der Alterssicherungskommission nimmt. In dem Programm ist auch die Maßnahme 32 zum Informationsfreiheitsgesetz (IFG) enthalten.
Eine Reform darf nicht zu einer Einschränkung bestehender Auskunftsrechte der Bürgerinnen und Bürger führen.
Bürgerinnen und Bürger sollen weiterhin Zugang zu amtlichen Informationen haben. Gleichzeitig muss der Staat sensible Bereiche schützen können.
Zahlreiche Missstände, Fälle von Steuerverschwendung, problematische Lobbyeinflüsse und andere Fehlentwicklungen konnten erst durch Auskunftsanfragen öffentlich gemacht werden und wären ohne das IFG nicht möglich gewesen.