Frage von Aleksei G. • 03.07.2022

Antwort ausstehend von Olaf Scholz SPD
Unser Ziel ist es, bis Ende dieses Jahres mit dem Gesetzgebungsverfahren zu beginnen.
In Ihrem Fall können Sie sich mit der für Sie zuständigen Behörde in Kontakt setzen und den Antrag stellen, dass Ihre Niederlassungserlaubnis nicht nach sechs Monaten erlischt.
Von deutscher Seite sollten aber keine Hürden für den Erhalt der doppelten Staatsbürgerschaft durch Wiedererlangung einer ausländischen Staatsbürgerschaft entstehen.
Die von Ihnen thematisierte vereinbarte Erneuerung des Staatsangehörigkeitsrecht im Koalitionsvertrag ist für uns von hoher Priorität, dessen können Sie sich sicher sein.
Wir werden nicht nur die Mehrstaatigkeit ermöglichen, sondern auch die Fristen und Hürden für die Einbürgerung insgesamt senken