Antwort 06.04.2023 von Katrin Göring-Eckardt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Es kommt beispielsweise eine Deckelung von bestehenden und Beschränkung von neuen Indexmietverträgen in Betracht.
Es kommt beispielsweise eine Deckelung von bestehenden und Beschränkung von neuen Indexmietverträgen in Betracht.
Der Bundestag hat das Inflationsausgleichsgesetz verabschiedet, die Maßnahmen treten zum 1. Januar 2023 in Kraft. Davon profitieren auch Rentner:innen.
Wir haben andere Rahmenbedingungen als Belgien und können das nicht 1:1 umsetzen. Ihre Idee wird aufgegriffen, diskutiert und ggf. einfließen