Antwort 13.02.2023 von Carina Konrad FDP
Die Energiepreisbremsen greifen formal ab März, gelten dann aber rückwirkend zum 1. Januar.
Die Energiepreisbremsen greifen formal ab März, gelten dann aber rückwirkend zum 1. Januar.

Inwieweit Ihr Arbeitgeber hier korrekt vorgeht, kann ich nicht beurteilen. Hier kann Ihnen aber sicher Ihr Betriebsrat oder Ihre Gewerkschaft weiterhelfen.

Inwieweit Ihr Arbeitgeber hier rechtens vorgeht, kann ich nicht beurteilen. Hier kann Ihnen aber sicher Ihr Betriebsrat oder Ihre Gewerkschaft weiterhelfen.
Sehr geehrter Herr N.,