
Nach der Haager Landkriegsordnung Art. 32 S. 2 ist es einem Staat verboten, Staatsangehörige der Gegenpartei zu einer Kriegshandlung gegen seinen Heimatstaat zu zwingen.
Nach der Haager Landkriegsordnung Art. 32 S. 2 ist es einem Staat verboten, Staatsangehörige der Gegenpartei zu einer Kriegshandlung gegen seinen Heimatstaat zu zwingen.
ich glaube, dass die geplante doppelte Staatsbürgerschaft keine Auswirkungen auf die Verteidigungsfähigkeit Deutschlands haben wird.
Im Koalitionsvertrag haben wir festgehalten, dass eine Einbürgerung nicht mehr von der Aufgabe der ursprünglichen Staatsangehörigkeit abhängig gemacht werden soll, d.h. im Rahmen der Mehrstaatigkeit möglich sein soll.
Die Ampelkoalition hat sich deshalb vorgenommen den Besitz mehrerer Staatsangehörigkeiten generell zu erleichtern. Dies gilt nicht nur für Ausländer, die in Deutschland leben, sondern auch für Deutsche mit einem Lebensmittelpunkt im Ausland.
Von deutscher Seite sollten aber keine Hürden für den Erhalt der doppelten Staatsbürgerschaft durch Wiedererlangung einer ausländischen Staatsbürgerschaft entstehen.
Aus unserer Sicht ist es für das Zusammenleben im Einwanderungsland Deutschland wertvoll, wenn Menschen, die in Deutschland geboren sind oder ihr ganzes Leben hier verbringen werden, über eine Einbürgerung auch rechtlich Teil des Staatsvolkes werden.