Frage von Uwe K. • 28.02.2023

Antwort von Ariane Fäscher SPD • 17.04.2023
Wir haben andere Rahmenbedingungen als Belgien und können das nicht 1:1 umsetzen. Ihre Idee wird aufgegriffen, diskutiert und ggf. einfließen
Wir haben andere Rahmenbedingungen als Belgien und können das nicht 1:1 umsetzen. Ihre Idee wird aufgegriffen, diskutiert und ggf. einfließen
Diese wird aber nicht über den Arbeitgeber ausbezahlt, sondern Sie können diese über die Einkommenssteuererklärung gelten machen.
Die Einkommensentwicklung wird in Deutschland nicht staatlich vorgegeben, sie ist idR. Sache der Tarifpartner bzw. der Aushandlung zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern.
Schwerbehinderte, die an Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben teilnehmen, bekommen vielfältige Unterstützung.
Die Energiepreisbremsen greifen formal ab März, gelten dann aber rückwirkend zum 1. Januar.