Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Ein Einschreiten setzt allerdings voraus, dass ich in der Sitzung tatsächlich Kenntnis von dem Verhalten erlange. Dies war in dem von Ihnen angesprochenen Fall in der konstituierenden Sitzung nicht der Fall. Ich habe das Tuch nicht bemerkt. Vielmehr wurde ich erst durch anschließende Presseberichterstattung und Äußerungen in den Sozialen Medien auf den Vorfall aufmerksam gemacht.
Die Einstufung einzelner Personen als gesichert rechtsextrem ermöglicht weder nach § 45 StGB noch nach Art. 18 GG den Ausschluss vom politischen Handeln. Willkür darf es in keinem Fall geben – das unterscheidet unseren demokratischen Rechtsstaat von autoritären Systemen.
Bei einem Scheitern des Verbotsantrags erhielte die AfD faktisch ein „Gütesiegel“, eine verfassungsgemäße Partei zu sein – dieses Risiko einzugehen, halte ich für nicht vertretbar
Bei der Stoffblume, die ich zur konstituierenden Sitzung des 21. Deutschen Bundestags am Revers trug, handelt es sich nicht um eine Kornblume.
Die AfD will das Pflegegeld nicht kürzen.