Wann kommt das AfD Verbotsverfahren in Gang?
Sehr geehrter Herr Kuban,
das Bundesverwaltungsgericht hat im Compact-Urteil klargestellt, dass Martin Sellners sogenanntes Remigrationskonzept menschenwürdewidrig ist. Damit gilt: Wer es politisch übernimmt, verstößt gegen Artikel 1 des Grundgesetzes. Genau das tut die AfD. Seit 2025 nutzt sie „Remigration“ in Programmen und Kampagnen und bezieht sich damit auf ein Konzept, das die Vertreibung von Asylbewerbern, legalen Einwanderern und sogar „nicht assimilierten“ Staatsbürgern vorsieht. AfD-Funktionäre setzen diese Ideen bereits praktisch um. Wer Remigration fordert, fordert Verfassungsbruch. Dennoch scheuen viele Politikerinnen und Politiker ein Prüfverfahren nach Artikel 21 GG – aus Angst vor politischer Eskalation, juristischen Risiken oder dem Vorwurf, ein Verbot sei undemokratisch. Doch das Gericht hat die Linie gezogen. Jetzt muss sie verteidigt werden.
Sind Sie endlich mit dabei?
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr P.,
vielen Dank für Ihre Frage. Gerne verweise ich in diesem Zusammenhang auf meine Antworten vom 02.10.2024 und am 24.06.2025 hier bei Abgeordnetenwatch sowie auf meinen Gastbeitrag in der WELT vom 05.05.2025: https://www.welt.de/debatte/plus256061432/Kuban-ueber-AfD-Eine-so-umfragestarke-Partei-kann-man-nicht-verbieten-Doch.html
Mit freundlichen Grüßen
Tilman Kuban

