Wann kommt das AfD Verbotsverfahren in Gang?
Sehr geehrte Frau Reichinnek,
das Bundesverwaltungsgericht hat im Compact-Urteil klargestellt, dass Martin Sellners sogenanntes Remigrationskonzept menschenwürdewidrig ist. Damit gilt: Wer es politisch übernimmt, verstößt gegen Artikel 1 des Grundgesetzes. Genau das tut die AfD. Seit 2025 nutzt sie „Remigration“ in Programmen und Kampagnen und bezieht sich damit auf ein Konzept, das die Vertreibung von Asylbewerbern, legalen Einwanderern und sogar „nicht assimilierten“ Staatsbürgern vorsieht. AfD-Funktionäre setzen diese Ideen bereits praktisch um. Wer Remigration fordert, fordert Verfassungsbruch. Dennoch scheuen viele Politikerinnen und Politiker ein Prüfverfahren nach Artikel 21 GG – aus Angst vor politischer Eskalation, juristischen Risiken oder dem Vorwurf, ein Verbot sei undemokratisch. Doch das Gericht hat die Linie gezogen. Jetzt muss sie verteidigt werden.
Sind Sie endlich mit dabei?
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr M. P.,
die Einschätzung teile ich: Wer Konzepte propagiert, die die Menschenwürde angreifen, stellt sich gegen das Grundgesetz. Die AfD hat mit der Übernahme des sogenannten „Remigrations“-Begriffs diese Grenze klar überschritten.
Ich halte ein Verbotsprüfverfahren nach Artikel 21 GG deshalb für notwendig und überfällig. Ein solches Verfahren ist kein politischer Aktionismus, sondern ein rechtsstaatlicher Schritt, um klären zu lassen, ob eine Partei die freiheitlich-demokratische Grundordnung aktiv bekämpft. Die Entscheidung darüber liegt bei den zuständigen Verfassungsorganen, aber ich setze mich politisch dafür ein, dass diese Prüfung endlich eingeleitet wird.
Derzeit gibt es kein laufendes Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht, das die Alternative für Deutschland (AfD) direkt verbieten soll. Ein solcher Antrag wurde zwar schon Ende 2024 von mehreren Abgeordneten eingereicht, aber im Bundestag fand keine Mehrheit für die Einleitung eines Verbotsverfahrens statt, so dass das Vorhaben vorerst nicht weiterverfolgt wurde. Wikipedia
Parallel dazu hat das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD im Mai 2025 als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ eingestuft, was eine wichtige rechtliche Grundlage für eine spätere Prüfung unter Artikel 21 GG wäre. Gegen diese Einstufung läuft aktuell ein juristischer Streit, wodurch die Bezeichnung bis zur Entscheidung des Gerichts vorerst zurückgestellt ist. Deutschlandfunk
In mehreren Bundesländern gibt es inzwischen Petitionen und politische Initiativen, die darauf drängen, im Bundesrat ein Verbotsverfahren anzustoßen, und auch zivilgesellschaftliche Bündnisse fordern ein solches Vorgehen. afd-verbot.jetzt
Kurz gesagt: Die Diskussion um ein Verbotsverfahren ist aktiv, aber rechtlich und politisch noch nicht in Gang gesetzt. Ob und wann ein Antrag vor dem Bundesverfassungsgericht gestellt wird, hängt weiter von politischen Mehrheiten und dem Ausgang der verfassungsrechtlichen Auseinandersetzung um die Einstufung als rechtsextremistische Partei ab.
Mit freundlichen Grüßen
Heidi Reichinnek

