Antwort 04.10.2023 von Tanja Hartdegen SPD
GEG vermeidet Überforderung durch Übergangsfristen, umfangreiche Förderungen und Härtefall-Regelungen
GEG vermeidet Überforderung durch Übergangsfristen, umfangreiche Förderungen und Härtefall-Regelungen
Klar ist: Erwerb, Besitz und Anbau von Cannabis ist für Minderjährige weiterhin verboten.