Frage von Achim S. • 25.05.2023

Antwort ausstehend von Alice Weidel AfD
Nun gilt, dass der Wohngruppenzuschlag wie die anderen Leistungsbereiche der Pflegeversicherung zum 1. Januar 2025 und 1. Januar 2028 angehoben wird.
Bewohner:innen ambulanter Wohngemeinschaften haben Anspruch auf alle Leistungen der Pflegeversicherung für die ambulante Versorgung
Uns ist bewusst, dass auch ambulant betreute Wohngemeinschaften ein wichtiges Angebot in der Pflege sind und dass sie mit steigenden Kosten konfrontiert sind.
Im Rahmen des jüngst verabschiedeten Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) haben wir uns angesichts der finanziellen Lage der Pflegekassen und der allgemein angespannten Haushaltslage auf eine Erhöhung der Kernleistungen der Pflegepflichtversicherung konzentriert.