Antwort 15.09.2025 von Jens Lehmann CDU
Sie war aus meiner Sicht die falsche Kandidatin – deshalb habe ich sie nicht gewählt
Sie war aus meiner Sicht die falsche Kandidatin – deshalb habe ich sie nicht gewählt
Die Wahl zum Bundesverfassungsgericht ist kein Routineakt, sondern ein zentraler Moment parlamentarischer Verantwortung.
Bei Frau Prof. Dr. Brosius-Gersdorf hatte ich Zweifel, ob diese Voraussetzungen in der notwendigen Form gegeben sind.
Eine Richterin am Bundesverfassungsgericht muss nicht nur juristisch hervorragend qualifiziert sein, sondern auch das Vertrauen der Bevölkerung genießen.
