Antwort 15.11.2022 von Marcel Emmerich BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Das Thema ist nicht eingeschlafen. Ziel war und ist es, dass wir bis Ende diesen Jahres mit dem Gesetzgebungsverfahren beginnen. Wir bleiben hier dran.
Das Thema ist nicht eingeschlafen. Ziel war und ist es, dass wir bis Ende diesen Jahres mit dem Gesetzgebungsverfahren beginnen. Wir bleiben hier dran.
Wir rechnen mit Inkrafttreten des Gesetzes in der ersten Hälfte des nächsten Jahres.
Wir ermöglichen die Mehrstaatigkeit "in alle Richtungen", also bei der Einbürgerung von ausländischen Staatsbürger:innen in Deutschland ebenso wie bei der Annahme einer weiteren Staatsangehörigkeit durch deutsche Staatsangehörige
ich rechne derzeit damit, dass die Änderungen im zweiten Quartal 2023 in Kraft treten.
Ziel ist es, bis Ende dieses Jahres mit dem Gesetzgebungsverfahren zu beginnen.
Nach meiner Kenntnis können im Iran erworbene Rentenansprüche grundsätzlich auch im Ausland geltend gemacht werden