Antwort 31.10.2022 von Mahmut Özdemir SPD
Der Beginn des Gesetzgebungsverfahren zur Reform des Staatsbürgerschaftsrechts ist für Ende diesen Jahres geplant.
Der Beginn des Gesetzgebungsverfahren zur Reform des Staatsbürgerschaftsrechts ist für Ende diesen Jahres geplant.
Das Thema ist nicht eingeschlafen. Ziel war und ist es, dass wir bis Ende diesen Jahres mit dem Gesetzgebungsverfahren beginnen. Wir bleiben hier dran.
Wir rechnen mit Inkrafttreten des Gesetzes in der ersten Hälfte des nächsten Jahres.
Wir ermöglichen die Mehrstaatigkeit "in alle Richtungen", also bei der Einbürgerung von ausländischen Staatsbürger:innen in Deutschland ebenso wie bei der Annahme einer weiteren Staatsangehörigkeit durch deutsche Staatsangehörige
ich rechne derzeit damit, dass die Änderungen im zweiten Quartal 2023 in Kraft treten.
Ziel ist es, bis Ende dieses Jahres mit dem Gesetzgebungsverfahren zu beginnen.