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Mahmut Özdemir
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Frage von Robert K. •

Meine Frau besitzt seit 1 Jahr eine Einbürgerungszusicherung. Da ihr Heimatstaat sich weigert die derzeitige Bürgerschaft zurückzunehmen, warten wir auf das neue Gesetz. Wann wird es kommen? Danke!

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr K.,

leider ist die Beantragung der doppelten Staatsbürgerschaft derzeit noch nicht möglich, doch das wollen wir mit den Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag ändern. Somit werden die Rückschritte im Staatsangehörigkeitsrechts in den letzten Jahren korrigiert und an die erste große Reform unter Rot-Grün aus dem Jahr 2000 anknüpft.

Mit dem überarbeiteten Staatsangehörigkeitsrecht wollen wir allen Menschen die Einbürgerung (nach 5 bzw. 3 Jahren) erleichtern. Die Einbürgerungsvoraussetzungen werden dabei künftig durch klare Kriterien bestimmt. So bekommen z. B. Kinder, deren ausländischer Elternteil seit fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland lebt, von Geburt an die deutsche Staatsbürgerschaft.

Wir beenden damit die schleichende Aushöhlung des Staatsangehörigkeitsrechts und es wird endlich die Einbürgerung für Alle unter Hinnahme der Mehrstaatigkeit möglich sein. Wir arbeiten bereits mit Hochdruck daran, das Gesetz sobald wie möglich auf den Weg zu bringen und bitten Sie daher noch um etwas Geduld. Geplant ist Ende diesen Jahres mit dem Gesetzgebungsverfahren zu beginnen.

In Ausnahmefällen ist es aber bereits jetzt schon möglich die bisherige Staatsangehörigkeit zu behalten. Mehr Informationen finden Sie dazu hier: https://www.integrationsbeauftragte.de/ib-de/ich-moechte-mehr-wissen-ueber/einbuergerung/ausnahmen-in-denen-sie-ihre-bisherige-staatsangehoerigkeit-behalten-koennen-1865126

Ich wünsche Ihnen und Ihrer Frau alles Gute für die Zukunft.

Mit freundlichen Grüßen

Mahmut Özdemir

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