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(...) Für die Nebeneinkünfte der Abgeordneten des Landtags von Baden-Württemberg gilt aber ähnliches. Die Fraktion Grüne im Landtag von Baden-Württemberg veröffentlicht daher schon länger freiwillig Angaben zum außerparlamentarischen Engagement der Abgeordneten. (...)


(...) der Begriff "Unvereinbarkeitsgebot" in diesem Kontext meint, dass Beamte gleichzeitig keine Lobbyisten sein dürfen. Das bedeutet konkret, dass wenn jemand eine Beamtentätigkeit ausübt, er oder sie nicht gleichzeitig eine Nebentätigkeit ausüben darf, welche die Beamtentätigkeit beeinflusst. (...)

(...) Bürger sollten die Möglichkeit haben, wichtige Sachentscheidungen auf lokaler, regionaler und Landesebene unmittelbar zu beeinflussen. Aber ich werde nicht für eine halbdirekte Demokratie nach Schweizer Modell eintreten. Dieses Modell birgt Gefahren bei hochkomplexen Fragestellungen, bei denen dann die Demagogen die Deutungshoheit leicht erringen. (...)