mit dem Gesetz zur Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile, welches am 1. April 2023 in Kraft getreten ist, wurde entsprechend der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts die Besoldung wieder stärker an den tatsächlichen familiären und örtlichen Lebensverhältnissen ausgerichtet.
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Antwort 20.10.2023 von Josef Schmid CSU
Antwort 12.10.2023 von Joachim Herrmann CSU
Der neue Orts- und Familienzuschlag wird in einer Höhe gewährt, die die zusätzlichen Kosten für die Kinderbetreuung im Rahmen des Mindestabstandsgebots zur sozialrechtlichen Grundsicherung einbezieht
Antwort ausstehend von Wolfgang Fackler CSU
Antwort ausstehend von Friedrich Merz CDU
Können Sie bitte meine Frage vom 20.09.2023 zum Amtsangemessenheitsgesetz am 26.09.2023 beantworten?
Antwort 27.09.2023 von Mahmut Özdemir SPD
Sie haben doch eine aktuelle Antwort von meinem zuständigen Kollegen Herrn Saathoff erhalten. Das ist auch mein Sachstand, mehr kann ich Ihnen dazu nicht sagen.
Antwort 15.10.2023 von Stephan Brandner AfD
Wir haben in unserem Ausschuss noch keine Informationen zu einem etwaigen Abstimmungstermin erhalten.