Porträt Jürgen Hardt
Jürgen Hardt
CDU
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Frage von Carsten K. •

Warum sollen Beamte im internationalen Einsatz gegenüber ihren Kollegen im Inland pauschal schlechter gestellt werden?

Sehr geehrter Herr Hardt,
mittlerweile in dritter Fassung vorliegend und bald wahrscheinlich der vierten, versucht der Bund mit dem BBVAnpG die Rechtssprechung des BVerfG vom 4.5.2020 zur amtsangemessenen Besoldung umzusetzen. Ich sah dort auch im letzten Entwurf den Passus, das Beamte im Ausland bei dem geplanten AEZ pauschal mit Stufe eins bewertet werden sollen. Da der Eigenanteil der Miete trotz Mietzuschuss bei mir auf dem Niveau der höchsten Mietstufe WoGV liegt, frage ich mich, ob es einen anderen Grund als fiskalische Überlegungen zu so einer sachfremden Pauschaliering gibt. Warum wird nicht am Eigenanteil beim Mietzuschuss angeknüpft? Oder am Dienstsitz des entsendenden Ministeriums? Kinderbetreuungskosten knüpfen doch auch dort an. Hat da bis jetzt niemand dran gedacht oder will man das entsandte Personal beim AEZ bewusst schlechter stellen, als Beamte in jedem "Kuhdorf" (Mietstufe I)? Den mittlerweile kümmerlichen Zuschlag für den Auslandsdienst reduziert man so noch weiter.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr K.,

das "Gesetz zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Bundesbesoldung und –versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften" (BBVAngG) liegt aktuell nur als Referentenentwurf aus Januar 2023 vor. Mit diesem Gesetz soll endlich das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus Mai 2020 umgesetzt werden und die amtsangemessene Alimentation – einem der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums – angepasst werden.

Inhalte des Entwurfs sind:

- die Einstiegsgrundgehälter im einfachen und mittleren Dienst anzuheben,

- die Beihilfebemessungssätze für berücksichtigungsfähige Angehörige und Kinder auf 90 Prozent sowie für den Beihilfeberechtigten selbst auf 70 Prozent bereits ab dem ersten Kind anzuheben,

- das unterschiedliche Wohnkostenniveau in Deutschland stärker zu berücksichtigen und

- den alimentativen Ergänzungszuschlag auf die Versorgungsempfängerinnen und -empfänger des Bundes zu übertragen.

Leider ist es wenig sinnvoll, mich zu dem seit über einem Jahr kursierenden Referentenentwurf inhaltlich zu äußern, da umfassende Änderungen am Entwurf zu erwarten sind (zumal sich durch Bürgergeldanpassung die Parameter wieder verschieben werden usw.). Die Bundesregierung muss endlich ihre Ressortabstimmung beenden. Leider weiß ich heute noch nicht, wann endlich ein Kabinettsentwurf vorliegt. Grundsätzlich halte ich es für dringend erforderlich, dass die amtsangemessene Alimentation auf Bundesebene endlich umgesetzt wird - in den Bundesländern ist dies übrigens schon geschehen.

Mit freundlichen Grüßen

Jürgen Hardt

 

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