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Da mein Fachgebiet ein anderes Feld betrifft, kann ich diese Frage zurzeit nicht beantworten.

Die 3G-Regel wurde für den Schutz der Arbeitnehmer verabschiedet. Eine darauf gestützte finanzielle Entschädigung von Arbeitnehmern kann ich mir dementsprechend grundsätzlich nicht vorstellen.

bei den fraglichen Impfstoffen handelt es sich um erprobte und zugelassene Stoffe, die umfassend geprüft sind.
Die Impfstoffe wurden bereits millionenfach angewendet, so dass Schäden über das bekannt gewordene Maß hinaus nach aktuellem Kenntnisstand ausgeschlossen werden können.

Das Land Niedersachsen und der Bund fördern die Beschaffung von Luftreinigern für allgemeinbildende Schulen und Kindertageseinrichtungen mit insgesamt 30 Millionen Euro.

Wenn der Scheitelpunkt bei den Infektionen erreicht ist, müssen freiheitseinschränkende Maßnahmen zurückgenommen werden. Deswegen ist es richtig, dass sich die Bund-Länder-Konferenz am 16. Februar auf eine stufenweise Öffnung bis hin zum Auslaufen aller Maßnahmen am 19. März verständigt hat.