(...) Ich freue mich, dass wir viele betroffenen Bürgerinnen und Bürger durch dieses Gesetz entlasten können und ebenfalls die Angst vor einem Unterhaltsrückgriff durch den Sozialhilfeträger nehmen können. Erst ab einem Jahresbetrag von mehr als 100.000 Euro wird nun auf das Einkommen der Unterhaltsverpflichteten zurückgegriffen. (...)
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(...) Die Veränderungen waren jedoch notwendig, damit die gesetzliche Krankenversicherung, die damals ein hohes Defizit zu verzeichnen hatte, auch zukünftig noch die Gesundheitsversorgung der Versicherten finanzieren kann, wenn aufgrund der demographischen Entwicklung immer mehr ältere Menschen unter den Versicherten sind und – nicht zuletzt auch dank des medizinischen Fortschritts – glücklicherweise immer höhere Lebensalter erreicht werden. Im Zuge dieser umfassenden Reform wurden pflicht- und freiwillig versicherte Rentner in der GKV gleichgestellt. So müssen seit 2004 auch pflichtversicherte Rentner den vollen Beitragssatz auf ihre Versorgungsbezüge entrichten. (...)
(...) Wie Sie der Presseberichterstattung entnehmen konnten, hat die CDU auf Ihrem Bundesparteitag in Hamburg einen entsprechenden Antrag beschlossen. Wir befassen uns in diesen Wochen in intensiven Gesprächen mit der Frage, ob und wie wir gegebenenfalls Veränderungen vornehmen können. (...)
(...) Die von Ihnen kritisierte Regelung geht zurück auf die Gesundheitsreform 2004. (...)
(...) Direktversicherungen dienten zunehmend dazu, Beitragspflichten zu umgehen. Es war daher ein Gebot der Solidarität, dass Sozialversicherungsbeiträge auf alle Versorgungs- und Rentenbezüge erhoben werden. (...)
(...) Die Koalition ist nun in der Pflicht, erstens eine Lösung im Sinne der betroffenen Menschen auf den Weg zu bringen und zweitens einen tragfähigen Finanzierungsvorschlag zu erarbeiten. (...)