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Ich kenne das Papier nicht. Deshalb kann ich Ihnen hierzu auch nichts erklären.


Uns ist bewusst, dass auch ambulant betreute Wohngemeinschaften ein wichtiges Angebot in der Pflege sind und dass sie mit steigenden Kosten konfrontiert sind.

Im Rahmen des jüngst verabschiedeten Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) haben wir uns angesichts der finanziellen Lage der Pflegekassen und der allgemein angespannten Haushaltslage auf eine Erhöhung der Kernleistungen der Pflegepflichtversicherung konzentriert.

Die Regelung der Inflationsausgleichsprämie hat zudem einen rein tarifpolitischen Charakter, das heißt, es obliegt den Tarifparteien, in der Regel also Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften, zu entscheiden, ob von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht wird oder nicht.