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heute war die Debatte und Abstimmung zum Bürgergeld. Wir haben einen Erhöhungsbetrag von 200 Euro gefordert. Leider wurde unser Antrag abgelehnt.

Ich stimme mit Ihnen überein, dass finanzielle Anreize die Motivation erhöhen können, parallel zum Bürgergeld-Bezug, eine Arbeit aufzunehmen. Mit den neuen Regelungen zum Hinzuverdienst im Bürgergeld-Bezug wollen wir die grundlegende Erfahrung verstärken, dass Arbeit auch im Geldbeutel einen Unterschied macht. Um den Übergang in das Arbeitsleben zu ebnen, haben wir daher die Hinzuverdienstgrenzen angehoben.

Wer bisher Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld hatte, hat seit dem 1. Januar 2023 auch einen Anspruch auf Bürgergeld.

Das ist auch immer das Ziel, besonders beim Bürgergeld: Menschen aus der Hilfebedürftigkeit herauszuführen in gute, sozialversicherungspflichtige Arbeit.