Antwort 01.09.2020 von Anja Weisgerber CSU
(...) In Deutschland gibt es keine allgemeingültige oder gar gesetzlich vorgeschriebene Berechnungsgrundlage für den freien Wohnungsmarkt. (...)
(...) In Deutschland gibt es keine allgemeingültige oder gar gesetzlich vorgeschriebene Berechnungsgrundlage für den freien Wohnungsmarkt. (...)
Das Grundgesetz sieht Volksabstimmungen nur bei der Neugliederung des Bundesgebietes (Art. 29 Abs. 2 GG) und im Fall einer neuen Verfassung (Art. 146 GG) vor.
(...) Eine rechtliche Beurteilung Ihres konkretes Falles können wir leider nicht vornehmen. (...)
(...) Insgesamt kommt das Ministerium nicht zu dem Ergebnis, dass gesetzgebender Handlungsbedarf bestünde. (...)
(...) Ich empfehle Ihnen, sich an Ihren örtlichen Abgeordneten oder an die zuständigen Fachpolitiker unserer Fraktion zu wenden. (...)