Antwort 27.03.2024 von Lars Castellucci SPD
Es ist beabsichtigt, die in § 107d BeamtVG verankerte Höchstgrenze von 120 Prozent um weitere drei Jahre fortzuschreiben
Es ist beabsichtigt, die in § 107d BeamtVG verankerte Höchstgrenze von 120 Prozent um weitere drei Jahre fortzuschreiben
Auch nach der Reform wird es auf jeden Fall so sein, dass nur Sozialleistungen nach dem SGB II und SGB XII einer Einbürgerung entgegenstehen.
Das Bürgergeld sichert Menschen ab, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst finanzieren können. In eine solche Situation kann jede und jeder im Leben geraten: Menschen verlieren ihren Job, können wegen einer chronischen Krankheit nicht mehr arbeiten oder müssen ihr Geschäft schließen, weil die Kundschaft fehlt.
Eine vollständige Abschaffung aller Hinzuverdienstgrenzen vor Erreichen der Regelaltersgrenze sehe ich aber kritisch.