Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
(...) Bei der V-Partei³ kann man auch ab 14 Jahren Mitglied werden, und bei unseren regelmäßigen Treffen hatten wir auch schon jüngere Besucher, was uns sehr freut, denn es geht ja um die Zukunft der nachfolgenden Generationen und Mitarbeit ist hier mehr als erwünscht. Bei Interesse freu ich mich über eine erneute Kontaktaufnahme, gerne auch über mein Facebookprofil https://www.facebook.com/Michaela61 (...)
(...) Die Freien Wähler verfolgen schon seit längerem das Ziel, bei kommunalen Wahlen das Wahlrecht ab 16 einzuführen (entsprechende Anträge wurden bisher immer abgelehnt). Sollte das Wahlrecht ab 16-Jahren auf der kommunalen Ebene eingeführt werden, kann man im Anschluss diskutieren, ob sich so etwas auch die Landtagswahl übertragen lässt. (...)
(...) die doppelte Staatsbürgerschaft wird von Deutschland innerhalb der EU und der Schweiz zugelassen, daneben für anerkannte Flüchtlinge, die 8 (...)
(...) die formalen Verfahren der Verträge geben das nicht her. Anders ist das beim Verfahren zur Nominierung des Präsidenten der Europäischen Kommission, wo es in den Verträgen immerhin "Anschlussstellen" für den von uns favorisierten Spitzenkandidatenprozess (also: Bewerber ist im Wahlkampf bekannt) gibt. Darüber hinaus möchte ich Sie darauf hinweisen, was Jo Leinen, SPD-Europaabgeordneter und Verfassungsexperte anlässlich der Vorstellung des "Demokratiepakets" durch EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker im Februar dieses Jahres gesagt hat: "Das Europäische Parlament in Vertretung der europäischen Bürgerinnen und Bürger bestimmt den Chef der EU-Exekutive und zwar aus der Reihe derjenigen, die sich den Europäerinnen und Europäern zur Wahl gestellt haben. (...)
(...) Das Wahlalter 18 hat sich sowohl in Europa als auch weltweit im Vergleich bewährt. Im europäischen Ausland gilt fast überall eine Wahlberechtigung ab 18 Jahren. (...)
(...) Dazu ist eine Reform des Wahlrechts notwendig, hinter der ich uneingeschränkt stehe. Wie es zu derartigen Verwirrungen kommen kann, kann ich Ihnen nicht erklären. (...)