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Nichtsdestotrotz haben sich auch die anderen Bundesländer und der Bund ebenfalls auf den Weg gemacht, eine entsprechende amtsangemessene Alimentation herzustellen. Der Bund ist nach wie vor bestrebt, das schnellstmöglich zu tun.
Das Bundeskabinett befasst sich voraussichtlich Ende Januar mit dem Gesetzentwurf.
Als Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesinnenministerium unterstütze ich Bundesministerin Faeser bei der Erfüllung politischer Aufgaben. Das bedeutet im Fall des BBVAngG, viele Gespräche mit allen Beteiligten zu führen mit dem Ziel, das Verfahren voranzubringen.
Der Gesetzentwurf soll in den nächsten Wochen im Bundeskabinett aufgerufen werden.
Demnach soll der Familienergänzungszuschlag rückwirkend ab dem 1. Januar 2023 gewährt werden.