
Gerne teile ich Ihnen mit, dass der Gesetzentwurf für die im Koalitionsvertrag vereinbarte Abschaffung der Lohnsteuerklassen III und V aktuell vom Bundesfinanzministerium erarbeitet wird
Gerne teile ich Ihnen mit, dass der Gesetzentwurf für die im Koalitionsvertrag vereinbarte Abschaffung der Lohnsteuerklassen III und V aktuell vom Bundesfinanzministerium erarbeitet wird
Die Antworten der Bundesregierung (Drucksache 20/10931) auf unsere Anfrage zeigen, dass die Koalition die Abschaffung der Steuerklassenkombination III/IV und damit die Beschränkung der Wahlmöglichkeiten für die Steuerzahlenden ohne jegliche plausible und faktenbasierte Begründung durchführen will.
Nichts anderes haben wir versucht. Dann wird das jetzt wohl eher was für die kommende Legislatur. :-(
Das nun geplante Gesetz zur Auflösung der Steuerklassen drei und fünf zugunsten der Steuerklasse vier begrüße ich.
Der Grundgedanke hinter der Steuerklasse IV mit Faktorverfahren ist, dass in den allermeisten Fällen weder Nach- noch Rückzahlungen bei der Lohnsteuer notwendig sein werden. Das soll sowohl den Steuerpflichtigen als auch der Steuerverwaltung helfen.
Wir wollen die Familienbesteuerung so weiterentwickeln, dass die partnerschaftliche Verantwortung und wirtschaftliche Unabhängigkeit mit Blick auf alle Familienformen gestärkt werden.