Sehr geehrter Herr F.,
haben Sie herzlichen Dank für Ihre Frage über abgeordnetenwatch.de
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Anders als ich erwartet hatte, ist es nicht gelungen, das 4. Dienstrechtsänderungsgesetz beim Plenum am 31.05. / 01.06. zur Abstimmung zu bringen, da die Beratungen auf der fachpolitischen Ebene nicht fristgerecht abgeschlossen werden konnten.
Soweit ich weiß, ist die pauschale Beihilfe nur für jene Beamtinnen und Beamten vorgesehen, welche zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der gesetzlichen Regelung in der GKV versichert sind.
Wir setzen uns seit langem für die solidarische Bürgerversicherung ein, in die einkommensabhängig eingezahlt wird.
Die Beiträge besonders der Jüngeren finanzieren in der GKV die höheren Krankheitskosten der Älteren. Für eine Rückkehr in die GKV gerade in späteren Jahren muss es deswegen ganz klare Regeln geben, sonst wäre die GKV mit ihrem Solidarprinzip benachteiligt