Frage von Max H. • 16.06.2025

Antwort ausstehend von Tobias Utter CDU
Letztlich würde ein in Karlsruhe scheiterndes Verfahren nur der AfD nutzen und faktisch das Gegenteil bewirken. Deshalb sollte so ein Verfahren nicht leichtfertig und voreilig angestoßen werden.
Das AfD-Gutachten unterstreicht, dass die Vorbehalte gegen die Partei gerechtfertigt sind. Für ein Verbot liegen m.E. die Voraussetzungen weiterhin nicht vor.
Die Beurteilung des Verfassungsschutzes ist meines Erachtens nach ein eindeutiges Indiz für die Verfassungswidrigkeit der AfD. Persönlich bin ich der Meinung, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen für ein erfolgreiches Verfahren vor dem BVerfG gegeben sind.