Das Foto zeigt die Bundestagsabgeordnete der Grünen Chantal Kopf.
Chantal Kopf
BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN
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Frage von Anne-Grete S. •

Unterstützen Sie die Forderung, das GFF-Gutachten als Grundlage zu nutzen, um das AfD-Verbotsverfahren im Bundestag sofort ohne weiteres Zögern voranzutreiben?

Das Foto zeigt die Bundestagsabgeordnete der Grünen Chantal Kopf.
Antwort von BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN

Sehr geehrte Frau S.,

ja, ich unterstütze die Einleitung eines Parteiverbotsverfahrens.

Die AfD radikalisiert sich seit Jahren kontinuierlich. Daher habe ich schon in der letzten Legislaturperiode beide Gruppenanträge unterzeichnet, die auf ein Parteiverbotsverfahren abzielten, in der Hoffnung das Verfahren zu beschleunigen. Auch im November 2025 habe ich auf einer Veranstaltung an der Universität Freiburg mich klar und deutlich für ein Verfahren ausgesprochen. Wir müssen endlich die Möglichkeiten, die uns unser Grundgesetz aus den historischen Lehren mitgibt, wahrnehmen. Jetzt ist die Zeit, in der wir als überzeugte Demokrat*innen handeln und ein Parteiverbotsverfahren auf den Weg bringen müssen.  Wir als grüne Bundestagsfraktion haben daher Fraktionsvorsitzenden der anderen demokratischen Fraktionen aufgefordert, gemeinsam mit uns ein solches Verfahren auf den Weg zu bringen.

Die immer krassere Radikalisierung der AFD und ihre unverhohlene Ablehnung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung sind nicht zu übersehen. Die Warnsignale aus den Verfassungsschutzämtern und der Zivilgesellschaft sind unüberhörbar. Die AfD wertet ganze Bevölkerungsgruppen ab und steht mit unserer Verfassung und der freiheitlich-demokratischen Grundordnung auf Kriegsfuß. Ich bin überzeugt: Die AfD ist eine Gefahr für unsere Demokratie, die Freiheit und die Menschenwürde.

Bereits eine erste Lektüre der Ergebnisse der Studie der Gesellschaft für Freiheitsrechte legen unmissverständlich nahe, dass die AfD unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung massiv bedroht und belastbare Anhaltspunkte für die Verfassungswidrigkeit der AfD gegeben sind. Das Gutachten stellt insbesondere fest, dass es keine innerparteiliche Strömung gebe, die sich gegen radikale Kräfte stelle, dass es keine Parteiausschlüsse gegen hochrangige Mitglieder gebe, die mit verfassungsfeindlichen Positionen hervorträten, und dass Unvereinbarkeitsbeschlüsse mit rechtsextremistischen Organisationen nicht glaubwürdig umgesetzt würden.

Die Mütter und Väter unseres Grundgesetzes haben aus ihrer geschichtlichen Erfahrung heraus das Instrument des Parteiverbotsverfahrens im Grundgesetz verankert. Bei der Entscheidung, einen Verbotsantrag beim Bundesverfassungsgericht zu stellen, handelt es sich aber auch um eine politische Abwägung, bei der die Erfolgsaussichten eines Verfahrens eine Rolle spielen. Im Falle der AfD sind die notwendigen Bedingungen für ein Parteiverbotsverfahren aus meiner Sicht gegeben.

Gleichzeitig setzen wir den politischen Kampf gegen Rechtsextremismus und gegen seine menschenverachtende Ideologie innerhalb und außerhalb des Parlaments ungemindert fort.

Mit freundlichen Grüßen

Chantal Kopf

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