Frage von Josef K. • 09.09.2022

Antwort von Marco Buschmann FDP • 28.09.2022
Das Schutzkonzept für Herbst und Winter setzt in weitaus größerem Maße auf Eigenverantwortung, als es die Schutzkonzepte der alten Bundesregierung getan haben.
Das Schutzkonzept für Herbst und Winter setzt in weitaus größerem Maße auf Eigenverantwortung, als es die Schutzkonzepte der alten Bundesregierung getan haben.
Die FFP2-Maskenpflicht in Arztpraxen dient dem Schutz besonders gefährdeter Gruppen vor einer Infektion mit dem Coronavirus.
Wenn Sie an meiner Meinung und meinen Standpunkten interessiert sind, kontaktieren Sie mich bitte unter martin.sichert@bundestag.de.
Im Fernverkehr besteht für die Fahrgäste eine Verpflichtung zum Tragen einer Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar). Eine gesetzliche Regelung für das Auswechseln der FFP2-Maske nach einer gewissen Zeit besteht nicht.