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Natürlich sollen in einer Garage auch dann Fahrräder etc. in einer Garage stehen dürfen, wenn kein Kraftfahrzeug darunter ist! Dies ist aber nach aktuellem Recht der Fall, weshalb keine Änderung nötig wäre.

Es ist geplant, die 3. Änderung der Brandenburgischen Bauordnung im Plenum, das vom 20. bis 22. September 2023 stattfindet, zu verabschieden.

Grundsätzlich bin ich der Überzeugung, dass Erneuerbare Energien dringend wachsen müssen, damit wir Energie sicher, klimaschonend und bezahlbar machen. Eine Pflicht für Photovoltaik-Anlagen auf Neubauten halte ich aber nicht für das richtige Instrument um dies zu erreichen.

Da seit 2015 Kaisenhäuser, in denen die Wohnnutzung durch die Auswohnberechtigten aufgegeben worden ist, für kleingärtnerische Zwecke weitergenutzt werden dürfen, wurde die Abarbeitung der Abbruchvereinbarungen für intakte Behelfsheime ausgesetzt und es wurden seitdem auch nur noch in wenigen Einzelfällen neue Abbruchvereinbarungen geschlossen.

Wir haben aktuell ein echtes Problem bei der Wohnraumversorgung der Menschen in den Ballungszentren.