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In der FDP-Fraktion haben wir diese Schieflage bereits in den Koalitionsverhandlungen thematisiert und werden uns weiterhin dafür einsetzen, dass Vermieter, die unter Marktwert vermieten, steuerlich nicht bestraft werden dürfen.
Als Bürgerschaftsabgeordnete bin ich mit dieser Baumaßnahme nicht befasst. Für Baumaßnahmen an Hamburger Schulen ist der landeseigene Betrieb Schulbau Hamburg zuständig.
Natürlich sollen in einer Garage auch dann Fahrräder etc. in einer Garage stehen dürfen, wenn kein Kraftfahrzeug darunter ist! Dies ist aber nach aktuellem Recht der Fall, weshalb keine Änderung nötig wäre.
Es ist geplant, die 3. Änderung der Brandenburgischen Bauordnung im Plenum, das vom 20. bis 22. September 2023 stattfindet, zu verabschieden.