Frage von Patrik B. • 13.03.2025

Antwort ausstehend von Stephan Toscani CDU
Auch wenn es aufgrund der großen Anzahl an Anfragen im Allgemeinen und dem großen Fragenumfang im speziellen Fall nicht als unüblich einzuschätzen ist, dass es Verzögerungen gibt, werden wir selbstverständlich auf eine zeitnahe Beantwortung drängen.
Zweckbetriebe, die gemeinnützige Ziele verfolgen, sind steuerfrei. Wirtschaftliche Geschäftsbetriebe zahlen Steuern, wenn Freibeträge überschritten werden.
Unser Parlamentarischer Geschäftsführer, Thorsten Frei, hat darauf am 27.2.25 schon sehr passend geantwortet, weshalb ich auf seine Antwort verweisen möchte
Die Überprüfung, ob die Verwendung von Steuermitteln der Allgemeinheit rechtmäßig erfolgt, ist eine Kernaufgabe des Parlaments, insbesondere der Opposition.