Antwort ausstehend von Robert Habeck BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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Das Bundeskabinett hat am 24. Juli den "Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024" beschlossen.
Gemeinsam mit anderen Ministerien, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, Sozialpartnern und Verbänden wurden bereits verschiedene Vorschläge diskutiert. Auch steuerrechtliche Aspekte spielten dabei eine Rolle. Derzeit erfolgt eine Auswertung der erarbeiteten Ideen und Vorschläge und eine Prüfung, was gesetzgeberisch umgesetzt werden kann.