Frage von Franz K. • 31.01.2025

Antwort ausstehend von Albert Rupprecht CSU
Abwälzung sollte nicht abgeschafft werden, um weiterhin Investitionen in Wohnraum zu ermöglichen. Wir wollen Lösungen finden, die für alle fair sind.
Die Grundsteuer in Baden-Württemberg bewertet in einem Wohngebiet mit gleichen Bodenrichtwert nur die Größe und sonst nicht.
Die alte Bewertungsgrundlage, wonach alle Immobilien unabhängig von Lage und Wert gleich behandelt wurden, wurde deshalb als verfassungswidrig eingestuft.