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Die Richtlinie führt perspektivisch eine vierte Reinigungsstufe für Abwasser ein und baut bei der Finanzierung der in diesem Zusammenhang anfallenden Kosten auf das Verursacherprinzip („polluter pays-principle“).
Deshalb bin ich auch in ihrem konkreten Fall gegen jede Aufweichung der Herstellerverantwortung.
Die Abwasseraufbereitung muss bundesweit geeignet sein, umwelttoxische Substanzen zu entfernen (so genannte Vierte Stufe). Dazu bedarf es größerer Investitionen und mehr öffentlicher Forschung.
Um Gewässer und Böden als Lebensraum und Trinkwasserressource zu schützen, ist es entscheidend, den Eintrag von Arzneimittelrückständen in die Umwelt zu begrenzen