Im vergangenen Jahr wurde die neue Kommunalabwasserrichtlinie beschlossen, die enthaltene Herstellerverantwortung soll jetzt im Rahmen eines Omnibusverfahren gestrichen werden. Wie stehen Sie dazu?
Mit der Herstellerverantwortung ist es gelungen, einen wichtigen und tragfähigen Kompromiss zur Umsetzung des Verursacherprinzips zu erzielen: Sowohl die Gebührenzahler für die Abwasserentsorgung als auch die Hersteller von Kosmetik- und Pharmaprodukten werden verpflichtet, einen angemessenen Anteil zum verbesserten Gewässerschutz beizusteuern. Ohne die erweiterte Herstellerverantwortung müssten die umfassenden Investitionen durch die Abwassergebührenzahler getragen werden. Deshalb fordern wir Sie auf, sich gegen die Streichung oder auch nur Relativierung der Herstellerverantwortung einzusetzen. J.-P. S. .Werkleiter Abwasserbetrieb Stadt Geesthacht.

Hallo Jens Peter S.,
Es tut mir leid, dass ich erst jetzt dazu komme, ihre Frage zu beantworten.ich teile ihre Einschätzung. Als Linke setzen wir uns grundsätzlich für das Prinzip der Verursacherprinzip ein. Konzerne und Unternehmen, die für die Gesellschaft Kosten und Schäden produzieren, müssen eben dafür zur Verantwortung gezogen werden. Dafür braucht es strenge gesetzliche Regelungen, denn nur kann eine Verhaltensänderungen erzwungen werden. Ansonsten regiert die bloße Jagd nach Rendite.
Deshalb bin ich auch in ihrem konkreten Fall gegen jede Aufweichung der Herstellerverantwortung.