Antwort 15.12.2021 von Günter Rudolph SPD
Der von Ihnen gewünschte Verzicht auf die Besteuerung der Renten ist leider nicht möglich, da diese auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2002 zurück geht
Der von Ihnen gewünschte Verzicht auf die Besteuerung der Renten ist leider nicht möglich, da diese auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2002 zurück geht
alle Rententhemen sind wie im Wahlkampf angekündigt, Bestandteil der Koalitionsverhandlungen.
Leistungen der betrieblichen Altersversorgung unterliegen seit langem der Beitragspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Seit dem GKV-Modernisierungsgesetz von 2004 ist allerdings nicht mehr nur der halbe, sondern der volle Beitragssatz zu zahlen.
Wir wollen die Zeitarbeit erhalten, denn für Geringqualifizierte und Langzeitarbeitslose ist sie eine wichtige Brücke zur Arbeit