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Grundsätzlich wird der Ansatz begrüßt, Ausgaben und Einnahmen in der kommenden Gesundheitsreform in ein ausgewogenes Verhältnis zu bringen
Inzwischen ist entschieden: Am 10. Juli 2026 hat der Bundestag das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz in namentlicher Abstimmung beschlossen. Für die von Ihnen angesprochene Beitragsbemessungsgrenze bedeutet das: Sie wird 2027 zusätzlich zur regulären jährlichen Anpassung einmalig um 300 Euro im Monat angehoben – und zwar dauerhaft wirksam, weil von diesem höheren Niveau aus in den Folgejahren weiter dynamisiert wird.
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Frau Zeulner ist bewusst, dass eine Reform unumgänglich ist, weil der Beitragssatz der gesetzlich Versicherten sich nicht, wie seit 2022 geschehen, innerhalb der nächsten 4 Jahre nochmals verdoppeln darf
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