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Tim Klüssendorf
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Frage von Mike G. •

Sollte die BBG im Rahmen der Gesundheitsreform nicht vollständig aufgehoben werden um die Einnahmeseite über 2030 zu stärken und die Gerechtigkeitslücke für (alle) Sozialabgaben aufzuheben?

Neben der Rückführung/ Begrenzung der Ausgabenseite sollte die Einnahmeseite gestärkt werden. Die Sozialabgabenlasten werden von den niedrigen Einkommen (Midijobs) zu Recht vermindert eingezogen. Für hohe, sehr hohe oder superreiche Einkommen allerdings bis hin in den einstelligen Prozentbereich aufgrund der BBG nur noch fällig. Diese Beiträge könnten dann dazu führen, dass die BBG für alle sinken würde, was den Normalverdiener zu gute kommen würde.

Voraussetzung wäre eine Versicherungspflicht in der GKV und eine Reduzierung der PKV auf Zusatzleistungen (Chefarzt etc.) oder ein Umlagesystem zwischen GKV und PKV (2. Ph. der Gesundheitsreform). Um Unternehmen nicht zus. zu belasten könnte die BBG für die Unternehmen gelten, welche jährlich angehoben werden könnten. Somit würde die Wirtschaft durch die sinkenden Beiträge ebenfalls entlastet. Die Zuzahlung und die Absenkung des Krankengeldes wäre so nicht mehr nötig. Bürgergeldempfänger aus Steuermittel!

Sozialreformen vs. Gerechtigkeit

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Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr G.

vielen Dank für Ihre ausführliche Frage – und entschuldigen Sie bitte die späte Antwort. Ich wollte Ihnen nicht mitten im laufenden Verfahren einen Zwischenstand schicken, der wenige Wochen später schon überholt gewesen wäre.

Inzwischen ist entschieden: Am 10. Juli 2026 hat der Bundestag das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz in namentlicher Abstimmung beschlossen. Für die von Ihnen angesprochene Beitragsbemessungsgrenze bedeutet das: Sie wird 2027 zusätzlich zur regulären jährlichen Anpassung einmalig um 300 Euro im Monat angehoben – und zwar dauerhaft wirksam, weil von diesem höheren Niveau aus in den Folgejahren weiter dynamisiert wird. Hohe Einkommen werden damit stärker an der Finanzierung beteiligt. Umgesetzt ist auch ein zweites Anliegen aus Ihrer Frage: Der Bund übernimmt künftig einen deutlich größeren Teil der Gesundheitskosten von Grundsicherungsempfängern aus Steuermitteln, schrittweise aufwachsend auf rund 2,75 Milliarden Euro jährlich. Das ist die richtige Richtung: Gesamtgesellschaftliche Aufgaben gehören steuerfinanziert und nicht allein den Beitragszahlenden aufgebürdet.

Ich will ehrlich sein: Das Gesetz ist ein Kompromiss in einer Koalition mit der Union. Manches darin – etwa die Erhöhung der Zuzahlungen – hätte es mit einer sozialdemokratischen Alleinregierung so nicht gegeben, und die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze fällt moderater aus, als ich es für angemessen halte.

Warum bin ich dennoch skeptisch, die Grenze vollständig aufzuheben? Aus zwei Gründen. Erstens rechtlich: Die gesetzliche Krankenversicherung ist eine Versicherung, keine Steuer. Der Beitrag muss deshalb einen Bezug zur Leistung behalten – bei völlig unbegrenzten Beiträgen für identische Leistungen wäre dieser Bezug irgendwann nicht mehr erkennbar. Ob eine vollständige Aufhebung verfassungsrechtlich zulässig wäre, ist in der Rechtswissenschaft ernsthaft umstritten; eine deutliche Anhebung gilt dagegen als machbar und bleibt sozialdemokratische Position. Zweitens verteilungspolitisch, und da bin ich ganz bei Ihrem Grundanliegen: Wer die wirklich hohen Einkommen und vor allem die großen Vermögen heranziehen will, erreicht sie über lohnbezogene Beiträge kaum – Kapitalerträge, Mieten und Vermögenszuwächse blieben auch ohne Beitragsbemessungsgrenze außen vor. Diese Gerechtigkeitslücke lässt sich vor allem über das Steuersystem schließen, und genau dafür setze ich mich gemeinsam mit meiner Partei ein.

Die Bürgerversicherung, die Sie skizzieren – eine Versicherungspflicht in der GKV, private Versicherung nur noch für Zusatzleistungen –, bleibt Ziel der SPD, und ich halte das Nebeneinander zweier Systeme in der Medizin weiterhin für falsch. Auch hier bin ich ehrlich: Mit dem aktuellen Koalitionspartner ist das nicht durchsetzbar. Es braucht dafür andere Mehrheiten, und für die werbe ich.

Ihre Idee, die Bemessungsgrenze nur für Arbeitgeber beizubehalten, finde ich als Gedankenspiel interessant; sie würde allerdings die paritätische Finanzierung von Beschäftigten und Arbeitgebern aufgeben, an der mir gerade als Sozialdemokrat viel liegt.

Beste Grüße

Tim Klüssendorf

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