Antwort 31.03.2026 von Thorsten Frei CDU
Der Gesetzentwurf ist schon von den federführenden Ministerien auf den Weg gebracht worden. Insofern dürfte das weitere Verfahren nun zügig voranschreiten.
Der Gesetzentwurf ist schon von den federführenden Ministerien auf den Weg gebracht worden. Insofern dürfte das weitere Verfahren nun zügig voranschreiten.
Der von Ihnen aufgegriffene weite Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers bei der amtsangemessenen Alimentation gibt selbstverständlich nur den Rahmen vor, zur Argumentation im Übrigen darf ich auf meine Antwort vom 24.03.2026 verweisen.
Nach aktuellem Stand arbeitet das Bundesinnenministerium an der konkreten Umsetzung der Reform. Die Auszahlung der Anpassungen soll – soweit bisher bekannt – rückwirkend erfolgen. Allerdings ist realistischerweise nicht davon auszugehen, dass dies noch vor der parlamentarischen Sommerpause umgesetzt wird.