
Das Bundesinnenministerium wird zeitnah einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen. Der Bundestag kann die dafür erforderlichen Mehrausgaben noch im Rahmen der laufenden Haushaltsberatungen berücksichtigen.
Das Bundesinnenministerium wird zeitnah einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen. Der Bundestag kann die dafür erforderlichen Mehrausgaben noch im Rahmen der laufenden Haushaltsberatungen berücksichtigen.
Aus unserer Sicht ist es wichtig, dass die unteren Besoldungsgruppen angehoben werden, weil der Alimentationsgrundsatz gerade bei Familien sonst völlig ins Leere läuft. Es ist jedoch problematisch, dass der geforderte Mindestabstand von 15% zwischen den Laufbahngruppen dann dafür sorgen würde, dass wir nach oben Besoldungen erreichen, die in der Höhe nicht mehr zu rechtfertigen sind.
Da nicht verabschiedete Gesetze aus vergangenen Wahlperioden nicht weitergeführt werden, muss es in dieser Wahlperiode erneut auf den Weg gebracht werden.
Die Beamtenbesoldung hingegen muss aktiv durch ein Gesetz angepasst werden. Dies erfordert eine gesonderte Gesetzesinitiative der Bundesregierung, die dem Bundestag zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt wird.