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Erst wenn dann der Deutsche Bundestag das Gesetz beschlossen hat und eine notwendige Rechtsverordnung erlassen wurde, kann die Ergänzungszahlung ausgezahlt werden. Zum Zeitplan dieses Gesetzes liegen mir leider keine Informationen vor.
Nach BVerfG-Urteil wird Besoldung in Sachsen-Anhalt geprüft; Ziel sind transparente, verfassungskonforme Anpassungen und ggf. rückwirkende Regelungen.
Die LReg hat in der letzten Sitzung des Haushaltsausschusses mitgeteilt, an einem entsprechenden Gesetzentwurf zu arbeiten.