Frage von Claus S. • 28.05.2025

Antwort ausstehend von Dirk Kienscherf SPD
Nein, die Veräußerung des Alsterpavillons muss nicht der Bürgerschaft zur Abstimmung vorgelegt werden, weil er zum vollen Wert veräußert werden soll.
Im Fall des Alsterpavillons wurde der Verkehrswert des Grundstücks durch ein unabhängiges Gutachten auf mindestens 58,3 Millionen Euro festgesetzt. Dieser Wert wurde zum Mindestgebot in der Ausschreibung erklärt.
Die Fläche der ehemaligen FHTW sollte im Rahmen der Planungen zum Stadtquartier Blankenburger Süden eine zentrale Rolle einnehmen.