Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Für uns im Landtag Schleswig-Holstein ist klar geregelt, dass Abgeordnete keine öffentlichen Gelder für solche persönlichen Dienstleistungen verwenden dürfen. Diese Kosten sind privat zu tragen.
Unzufriedenheit mit Fehlverhalten Einzelner sollte aber nicht dazu führen, die demokratischen Institutionen insgesamt infrage zu stellen und antidemokratischen Kräften Vorschub zu leisten.
Die Ausgaben betreffen Ministerien, nicht Abgeordnete. Repräsentation ist teils nötig, muss aber im Rahmen bleiben – Verschwendung lehne ich ab.
Die Zahlen können Sie öffentlich einsehen.
Ein politisches Mandat ist keine Beschäftigung (Arbeitnehmer). Es ist falsch, diese beiden Tätigkeiten in einen Topf zu werfen.