Frage von Steffen S. • 19.03.2023

Antwort von Markus Herbrand FDP • 22.03.2023
Tatsächlich sollte eigentlich Konsens darüber bestehen, das Leistungen für Kinder nicht für Bedürfnisse der Eltern genutzt werden dürfen.
Tatsächlich sollte eigentlich Konsens darüber bestehen, das Leistungen für Kinder nicht für Bedürfnisse der Eltern genutzt werden dürfen.
Die Berücksichtigung des Kindergeldes als Einkommen ist aufgrund der Nachrangigkeit der Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende alternativlos.
Der Strompreis für private Verbraucher sowie kleine und mittlere Unternehmen wird bei 40 ct/kWh brutto begrenzt.
Das Kindergeld gilt als Einkommen des Kindes und wird in die Berechnung seines Bürgergeldes einbezogen