Die CDU hat einen Unvereinbarkeitsbeschluss in Bezug auf die politische Zusammenarbeit mit AfD oder Linke. Dieser besteht in meinen Augen zurecht. Deshalb kann ich für mich alles andere ausschließen.
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Unsere Antwort darauf darf aber nicht darin bestehen, politische Vereinfachungen oder radikale Positionen zu übernehmen, die keines der bestehenden Probleme lösen.
Durch die Novelle des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes vom 06. Mai 2026 wurde eine neue Verfahrensregelung eingeführt, die den Wahlleitungen und Wahlausschüssen ermöglicht, bei tatsächlichen Anhaltspunkten für eine fehlende Verfassungstreue des Kandidaten oder der Kandidatin die zuständige Kommunalaufsichtsbehörde in die Prüfung ebendieser Verfassungstreue einzubeziehen.
Die CDU und die CSU grenzen sich klar von der AfD ab. Eine Zusammenarbeit mit der AfD schließen CDU und CSU aus.
Unabhängig von der Frage eines konkreten Parteiverbotsverfahrens ist für mich klar: Menschenwürde, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und die freiheitliche demokratische Grundordnung unseres Landes sind nicht verhandelbar.