Antwort 09.12.2025 von Thomas Gebhart CDU
In meinen Augen kann und muss man ein Verbotsverfahren gegen eine Partei einleiten, wenn man sich sehr sicher ist, dass die Beweislage ausreichend ist
In meinen Augen kann und muss man ein Verbotsverfahren gegen eine Partei einleiten, wenn man sich sehr sicher ist, dass die Beweislage ausreichend ist
Im politischen Wettbewerb treten die einzelnen Parteien für sich an und werben um die Gunst der Wählerinnen und Wähler für ihre jeweils eigenen Ideen und Konzepte
Ich kann Ihre Haltung nachvollziehen, bleibe aber bei meiner Einschätzung, dass dieses Bestreben kontraproduktiv ist.