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Lars Ehm
CDU
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Frage von Stefan L. •

Haltung gegenüber der gesichert rechtsextremen und nachweislich verfassungsfeindlichen AfD

Sie haben sich trotz mehrfachem Anfragen ueber die Webseite noch nie dazu geaeussert.

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Antwort von CDU

Sehr geehrter Herr L.,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Für mich sind das Grundgesetz und unsere freiheitliche demokratische Grundordnung nicht verhandelbar. Ihr Schutz und die Wahrung des Rechtsstaats sind zentrale Grundlagen unseres demokratischen Gemeinwesens.

Die CDU und die CSU grenzen sich klar von der AfD ab. Eine Zusammenarbeit mit der AfD schließen CDU und CSU aus. Diese Haltung gilt auch für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Hierzu sei auch erwähnt, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft hat.

Zu Ihrer konkreten Frage nach der Verfassungswidrigkeit der AfD: Die Frage ist von erheblicher verfassungsrechtlicher Bedeutung und muss entsprechend sorgfältig betrachtet werden. Auch das von der Gesellschaft für Freiheitsrechte vorgelegte Gutachten ist Teil der öffentlichen und fachlichen Diskussion und wird entsprechend eingeordnet und bewertet.

Eine verbindliche Feststellung der Verfassungswidrigkeit einer Partei kann allein das Bundesverfassungsgericht treffen. Für mich ist deshalb entscheidend, dass die hierzu vorliegenden Erkenntnisse sorgfältig und auf einer belastbaren Grundlage bewertet werden.

Mit freundlichen Grüßen

Lars Ehm MdB

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