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Der Verstoß einer Norm gegen das Grundgesetz kann entweder zur Nichtigerklärung (vgl. § 82 Abs. 1 i.V.m. § 78 Satz 1 BVerfGG) oder dazu führen, dass das Bundesverfassungsgericht die Unvereinbarkeit der Norm mit dem Grundgesetz feststellt (vgl. § 82 Abs. 1 i.V.m. § 79 Abs. 1 und § 31 Abs. 2 BVerfGG).
Nun kommt sie in den Ausschuss und wir beraten innerhalb der Koalition weitere Änderungsbedarfe.
Jeder fertige Gesetzentwurf muss selbstverständlich hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit geprüft werden, das gilt auch für das Bundesbesoldungs- und –versorgungsangemessenheitsgesetz
Die Gesamtzahlen für das Jahr 2022 zum Lebensunterhalt in Privathaushalten nach Migrationshintergrund können Sie der Seite des Statistischen Bundesamts entnehmen:
in der Regel stehen die Tagesordnungen immer spätestens am Freitag vor einer Sitzungswoche fest.