
Das Prinzip "Fördern und Fordern" ist für uns handlungsleitend. Gerade damit auch jene immer mit im Blick bleiben, die die Leistungen täglich finanzieren.
Das Prinzip "Fördern und Fordern" ist für uns handlungsleitend. Gerade damit auch jene immer mit im Blick bleiben, die die Leistungen täglich finanzieren.
Ich stimme deshalb ohne Bedenken für das Ergebnis des Vermittlungsausschusses und bin froh, dass wir diese Wende in der Behandlung von Langzeitarbeitslosen hinbekommen haben.
Ein vollständiger Verzicht auf den Vermögenseinsatz im SGB XII wäre mit den sozialhilferechtlichen Prinzipien nicht in Einklang zu bringen.
das Schonvermögen wird nach dem gefundenen Kompromiss des Vermittlungsausschusses zum Bürgergeld nun nicht mehr so hoch sein, wie ursprünglich im Gesetzentwurf vorgesehen, aber mit 40.000 Euro für die erste Person und mit 15.000 Euro Schonvermögen für jede weitere Person einer Bedarfsgemeinschaft, handelt es sich meines Erachtens noch immer um anständige Freibeträge.
Für uns war es wichtig, dass das Prinzip "Fördern und Fordern" erhalten bleibt. Zudem muss sich Lebensarbeitsleistung auch weiter auszahlen.